Zum
Schutz vor Infektionen ist die Abgabe von Rohmilch in Deutschland
grundsätzlich verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es aber
Ausnahmen von dieser Regel. Dazu zählen der Verkauf von Rohmilch ab Hof
sowie die Abgabe von Vorzugsmilch.
Milchviehbetriebe dürfen ihre eigene Milch dann an Verbraucher abgeben,
wenn sie an der Abgabestelle den Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr
abkochen“ gut sichtbar und lesbar anbringen und die Abgabe von Rohmilch
zuvor dem zuständigen Veterinäramt angezeigt haben. Rohmilch muss direkt
am Ort der Milcherzeugung abgegeben werden und darf nur am Tag der
Abgabe oder am Tag zuvor gewonnen worden sein. Spezielle Anforderungen
müssen Landwirte, die Rohmilch ab Hof anbieten, nicht erfüllen.
Das ist bei der Abgabe von Vorzugsmilch anders: Betriebe, die ihre Rohmilch unter der Bezeichnung Vorzugsmilch verkaufen wollen, unterliegen besonders strengen Vorschriften hinsichtlich Tiergesundheit, Personal, Stallungen und Milchqualität. So sind beispielsweise monatliche mikrobiologische Kontrollen erforderlich. Außerdem benötigen die Betriebe eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Rohmilch kann mit Krankheitserregern wir Campylobacter oder EHEC verunreinigt sein. Diese Bakterien lösen Infektionen aus, die zu schweren gesundheitlichen Schäden führen können. Einen ausreichenden Schutz vor diesen krankmachenden Keimen in der Milch garantiert nur die Erhitzung. Durch ein ausreichendes Erhitzen der Milch, z.B. durch Pasteurisieren, Ultrahocherhitzen oder Abkochen, werden möglicherweise vorhandene Krankheitserreger abgetötet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt daher, Rohmilch vor dem Verzehr immer abzukochen. Vor allem Kinder, Schwangere, ältere und kranke Menschen sollten auf den Verzehr von Rohmilch und Rohmilchprodukten verzichten. Schild 'Rohmilch vor dem Verzehr abkochen'
Das ist bei der Abgabe von Vorzugsmilch anders: Betriebe, die ihre Rohmilch unter der Bezeichnung Vorzugsmilch verkaufen wollen, unterliegen besonders strengen Vorschriften hinsichtlich Tiergesundheit, Personal, Stallungen und Milchqualität. So sind beispielsweise monatliche mikrobiologische Kontrollen erforderlich. Außerdem benötigen die Betriebe eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Rohmilch kann mit Krankheitserregern wir Campylobacter oder EHEC verunreinigt sein. Diese Bakterien lösen Infektionen aus, die zu schweren gesundheitlichen Schäden führen können. Einen ausreichenden Schutz vor diesen krankmachenden Keimen in der Milch garantiert nur die Erhitzung. Durch ein ausreichendes Erhitzen der Milch, z.B. durch Pasteurisieren, Ultrahocherhitzen oder Abkochen, werden möglicherweise vorhandene Krankheitserreger abgetötet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt daher, Rohmilch vor dem Verzehr immer abzukochen. Vor allem Kinder, Schwangere, ältere und kranke Menschen sollten auf den Verzehr von Rohmilch und Rohmilchprodukten verzichten. Schild 'Rohmilch vor dem Verzehr abkochen'
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