Geschützte geografische Angabe (g.g.A.) / Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
Mit diesem Siegel der Geschützte geografische Angabe schützt die EU regional bedeutsame und traditionelle Agrarerzeugnisse
und Lebensmittel vor Nachahmung und Namensmissbrauch. Bei dem Siegel
handelt es sich um ein Gemeinschaftszeichen, das EU-weit gleich
aussieht. Als Voraussetzung für die Vergabe des Siegels gilt, dass
mindestens eine Herstellungsstufe, also entweder die Erzeugung, die
Verarbeitung oder die Herstellung des zu schützenden Erzeugnisses, in
einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfindet. Zu den mit dem Siegels g.g.A. geschützten Produkten zählt auch der Hessische Handkäse.
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Mit
dem Zeichen können regionaltypische Erzeugnisse vor in- und
ausländischen Nachahmern europaweit geschützt werden. Um diese
Bezeichnung führen zu dürfen, muss das Produkt in der Region erzeugt,
verarbeitet und hergestellt werden. Die verwendeten Rohstoffe müssen aus
der Region stammen. Zu den geschützten deutschen Agrarerzeugnissen und
Lebensmitteln, die das Siegel „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ tragen,
zählen z.B. Odenwälder Frühstückskäse, Allgäuer Bergkäse, Allgäuer
Emmentaler und Altenburger Ziegenkäse.
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Hessische Milchkönigin 2020-2022
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