Unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen, die in einem eigenen Hofkonzept festzuhalten sind, können Hofführungen für Gruppen bis zu 15 Personen stattfinden. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, mit dem örtlichen Gesundheitsamt/Landratsamt Kontakt aufzunehmen, um die nötigen Maßnahmen zu besprechen. Maßgeblich und Grundlage ist die jeweils aktuelle einschlägige Corona-Verordnung.
Informationen zu den momentanen Maßnahmen finden Sie unter www.corona.hessen.de. Das Ministerium appelliert eindringlich, zum eigenen Schutz und zum Schutz der Besucher, die notwendigen Maßnahmen hinsichtlich Hygiene und Abstand einzuhalten. Somit können landwirtschaftliche Betriebe wieder Fördermitteln aus dem Integrierten Klimaschutzplan (IKSP) beantragen, sofern sie die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllen.