Die Bezeichnung „Heumilch“ ist seit 2016 EU-weit rechtlich als „garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)“ geschützt:
EU-Qualitätsregelungen
Mit dem g.t.S.-Logo werden Erzeugnisse mit einer überlieferten Besonderheit hinsichtlich ihrer Zusammensetzung oder ihrer Herstellungsweise gekennzeichnet. Im Gegensatz zu den EU-Siegeln „geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)“, die z.B. der Odenwälder Frühstückskäse trägt, und „geschützte geografische Angabe (g.g.A.), mit dem der Hessische Handkäse ausgezeichnet ist, ist bei der „garantiert traditionellen Spezialität“ kein Bezug zu einer bestimmten geografischen Region erforderlich.
„Heumilch“ wird unter traditionellen Produktionsbedingungen entsprechend dem „Heumilchregulativ“ erzeugt und zeichnet sich durch das Verbot von Gärfuttermittel wie Silage aus. Die Fütterung erfolgt im Wesentlichen mit frischen Gräsern, Leguminosen und Kräutern im Sommer sowie Heu im Winter. Ergänzend ist Raufutter wie Grünraps, Grünmais, Grünroggen und Futterrüben sowie Heu-, Luzerne- und Maispellets und vergleichbare Futtermittel erlaubt. In einem geringeren Anteil dürfen zusätzliche Futtermittel wie Getreide (Weizen, Gerste, Hafer, Triticale, Roggen und Mais) sowie Ackerbohnen, Futtererbsen, Lupinen, Ölfrüchte und Extraktionsschrote bzw. -kuchen in der Futterration verwendet werden. Der Raufutteranteil in der Jahresration muss mindestens 75% der Trockenmasse betragen. (siehe auch Durchführungsverordnung (EU) 2016/304 der EU-Kommission vom 2. März 2016).
„Heumilch“ kommt ursprünglich aus Österreich, hat hier aber inzwischen mehrere Nachahmer gefunden. Während bei „Heumilch“ der Schwerpunkt auf der Fütterung liegt, steht bei „Weidemilch“ die Tierhaltung im Vordergrund – also die Weidehaltung. Im Gegensatz zum geschützten Begriff „Heumilch (g.t.S)“ ist die Bezeichnung „Weidemilch“ nicht rechtsverbindlich geregelt.
Einige, aber nicht alle Anbieter, verzichten auf gentechnisch veränderte Futtermittel (siehe http://www.lebensmittelklarheit.de/forum/weidemilch-und-heumilch). Milch, die mit diesem Label Gütesiegel „Pro Weideland“ gekennzeichnet ist, muss z.B. folgende Kriterien erfüllen: Die Kühe weiden mindestens an 120 Tagen im Jahr für jeweils mind. sechs Stunden. Zudem ist eine ganzjährige Bewegungsfreiheit zu gewährleisten, es muss den Tieren ausschließlich gentechnikfreies Futter zur Verfügung stehen und die Flächengröße an Dauergrünland pro Kuh ist festgeschrieben (2000 Quadratmeter insgesamt und 1000 Quadratmeter in der Hofnähe).
Was den Gehalt an Omega-3-Fettsäuren in der Milch betrifft, so ist es richtig, dass dieser bei einer raufutter- und grünlandbasierten Fütterung steigt. Allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass der Gehalt an Omega-3-Fettsäuren in Milch verglichen mit anderen Lebensmitteln niedrig ist. Ein geringfügig höherer Gehalt in Milch spielt daher keine große Rolle für die Gesamtzufuhr an Omega-3-Fettsäuren. Wer diese verbessern möchte, sollte zu Lebensmitteln greifen, die einen hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren aufweisen, z.B. fettreiche Fischarten (Hering, Makrele, Lachs) oder Rapsöl.