Der Klimawandel ist für unsere heutige Gesellschaft eine der zentralen Herausforderungen. Seine Auswirkungen betreffen unsere Umwelt genauso wie uns Menschen. Daher ist klimabewusstes Handeln auf allen Ebenen – in der Lebensmittelproduktion genauso wie bei deren Verbrauch - wichtig, um positiv auf den Klimawandel Einfluss zu nehmen. Aus diesem Grund wurde im März 2017 von der Hessischen Landesregierung der „Integrierte Klimaschutzplan Hessen 2025“ (iKSP) auf den Weg gebracht, bei dem die Klimabildung als prioritäre Maßnahme aufgenommen wurde. Sie soll als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung Beachtung finden. Dabei ist es wichtig, Zusammenhänge und Wirkungen des eigenen Handelns zu verdeutlichen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen kann hier ein Verantwortungsbewusstsein aufgebaut werden.
Landwirtschaftliche Betriebe können als außerschulische Lernorte dazu beitragen, das oftmals diskutierte Thema Landwirtschaft und Klimaschutz bei ihren „Bauernhof als Klassenzimmer“-Angeboten anzusprechen, um Kindern und Jugendlichen die Gesamtzusammenhänge be“greiflich“ zu machen. Stichworte wie Regionalität, Saisonalität und natürliche Standortbedingungen lassen sich vereinfacht schon den Kleinsten vermitteln.
Im Rahmen des iKSP 2025 erhalten landwirtschaftliche Betriebe ab 2019 gesonderte Förderungen für Angebote im Rahmen von „Bauernhof als Klassenzimmer“, wenn diese den Schwerpunkt „Klima und nachhaltiges Ernährungsverhalten“ umfassen.
Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus diesem Programm sind die Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildung und das Erstellen eines Konzeptpapiers für die Umsetzung auf dem eigenen Betrieb. Wahlweise kann eine eintägige oder mehrtägige Fortbildung besucht werden. Die Fortbildungen für Landwirt*innen und Bauernhofbegleiter*innen zum iKSP 2025 zeigen auf, wie Klimaschutz bei Hofführungen thematisiert werden kann. Die Teilnehmer*innen der Fortbildung erhalten Tipps und Anregungen, wie sie ihr bisheriges „Bauernhof als Klassenzimmer“-Angebot entsprechend erweitern und umsetzen können.
Nach der Teilnahme an der Fortbildung und der Genehmigung des eingereichten Konzeptpapiers haben landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit, 100 Euro pro Hofbesuch im Rahmen des iKSP 2025 zu beantragen. Der Höchstfördersatz liegt bei 4.000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb und Kalenderjahr. Für Schulbauernhöfe, die ein mehrtägiges Angebot mit Übernachtung anbieten, gelten andere Fördersätze..


