Neue VDM Leitlinie zur Aussetzung und Wiederaufnahme der Milchanlieferung
Im Dezember 2019 ist eine EU-Durchführungsverordnung in Kraft getreten, nach der Milcherzeuger verpflichtet sind, bei Überschreitung der vorgegebenen Rohmilchkriterien hinsichtlich Keim- und Zellzahl die Lieferung von Rohmilch selbstständig auszusetzen. In einer Arbeitsgruppe des Verbands der Deutschen Milchwirtschaft e.V. (VDM) wurde auf Anregung des BMEL eine Leitlinie für eine bundesweit einheitliche Verfahrenspraxis erarbeitet. Darin wird u. a. das Aussetzen und die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Milchanlieferung beschrieben.