Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe
Fortbildung Landwirtschaft und Klimaschutz bei Hofführungen
Konzepteinreichung und Beantragung von Fördermitteln
Der Klimawandel ist für unsere heutige Gesellschaft eine der zentralen Herausforderungen. Seine Auswirkungen betreffen unsere Umwelt genauso wie uns Menschen. Daher ist klimabewusstes Handeln auf allen Ebenen – in der Lebensmittelproduktion genauso wie bei deren Verbrauch - wichtig, um positiv auf den Klimawandel Einfluss zu nehmen.
Aus diesem Grund wurde im März 2017 von der Hessischen Landesregierung der „Integrierte Klimaschutzplan Hessen 2025“ (iKSP) auf den Weg gebracht, bei dem die Klimabildung als prioritäre Maßnahme aufgenommen wurde. Sie soll als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung Beachtung finden. Dabei ist es wichtig, Zusammenhänge und Wirkungen des eigenen Handelns zu verdeutlichen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen kann hier ein Verantwortungsbewusstsein aufgebaut werden.
Landwirtschaftliche Betriebe können als außerschulische Lernorte dazu beitragen, das oftmals diskutierte Thema Landwirtschaft und Klimaschutz bei ihren „Bauernhof als Klassenzimmer“-Angeboten anzusprechen, um Kindern und Jugendlichen die Gesamtzusammenhänge be“greiflich“ zu machen. Stichworte wie Regionalität, Saisonalität und natürliche Standortbedingungen lassen sich vereinfacht schon den Kleinsten vermitteln.
Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen des iKSP 2025
Im Rahmen des iKSP 2025 erhalten landwirtschaftliche Betriebe seit 2019 gesonderte Förderungen für Angebote im Rahmen von „Bauernhof als Klassenzimmer“, wenn diese den Schwerpunkt „Klima und nachhaltiges Ernährungsverhalten“ umfassen. Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus diesem Programm sind a) die Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildung zum Thema „Landwirtschaft und Klimaschutz bei Hofführungen“ (siehe unten) und b) das Erstellen eines Konzeptpapiers für die Umsetzung auf dem eigenen Betrieb. Nach der Teilnahme an der Fortbildung und der Genehmigung des eingereichten Konzeptpapiers haben landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit, 100 Euro pro Hofbesuch im Rahmen des iKSP 2025 zu beantragen. Der Höchstfördersatz liegt bei 4.000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb.
Fortbildung „Landwirtschaft und Klimaschutz bei Hofführungen“
Die eintägige Fortbildung für Landwirt*innen und Bauernhofbegleiter*innen zum iKSP 2025 zeigt auf, wie Klimaschutz bei Hofführungen thematisiert werden kann. Die Teilnehmer*innen der Fortbildung erhalten Tipps und Anregungen, wie sie ihr bisheriges „Bauernhof als Klassenzimmer“-Angebot entsprechend erweitern und umsetzen können. In der Fortbildung werden die weiteren Details zu den Antrags- und Fördermodalitäten im Rahmen des iKSP 2025 näher erläutert. Die Teilnahme an der Fortbildung ist für hessische Partnerbetriebe von „Bauernhof als Klassenzimmer“ kostenlos. Die aktuellen Fortbildungstermine finden Sie im Internetportal der Initiative in der Rubrik „Fortbildungen für Landwirt*innen“
Inhaltliche Konzeption der Fortbildung:
Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung Hessen e. V. (ANU)
www.anu-hessen.de
Konzepteinreichung und Beantragung von Fördermitteln
Nach der Teilnahme an der Fortbildung „Landwirtschaft und Klimaschutz bei Hofführungen“ reicht der landwirtschaftliche Betrieb sein Konzept für die Umsetzung auf dem eigenen Hof beim Hessischen Bauernverband e.V., der seit dem 01. Januar 2019 Ansprechpartner für die organisatorische Abwicklung ist, ein:
Hessischer Bauernverband e.V.
Dr. Miriam Dangel
Taunusstraße 151
61381 Friedrichsdorf
Tel.: 06172 – 7106196
E-Mail: bak@agrinet.de
www.hessischerbauernverband.de
Sobald das Konzept bewilligt ist, erhält der landwirtschaftliche Betrieb die Antragsformulare für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des iKSP 2025.