Zum Schutz vor Infektionen ist die Abgabe von Rohmilch in Deutschland grundsätzlich verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es aber Ausnahmen von dieser Regel. Dazu zählen der Verkauf von Rohmilch ab Hof sowie die Abgabe von Vorzugsmilch. Milchviehbetriebe dürfen ihre eigene Milch dann an Verbraucher abgeben, wenn sie an der Abgabestelle den Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“
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