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ORGANISATORISCHES

Seit Ende 1999 fungiert die Landesvereinigung für Milch und Milcherzeugnisse Hessen e.V. im Auftrag der Hessischen Landesregierung als Koordinierungsstelle im Schulmilchbereich. Als Koordinationsstelle stehen wir hessischen Schulen und vorschulischen Bildungseinrichtungen als Ansprechpartner für Fragen zur Umsetzung des EU-Schulmilchprogramms in Hessen zur Verfügung.

Wie kommt die Schulmilch in die Schule / vorschulische Bildungseinrichtung?
Schulen und vorschulische Bildungseinrichtungen, die ihren Kindern bzw. Jugendlichen Schulmilcherzeugnisse anbieten möchten, können sich mit den gewünschten Produkten beliefern lassen. Es ist jederzeit möglich, mit der Schulmilchbelieferung zu beginnen oder den Schulmilchbezug zu beenden.

Die Belieferung mit Schulmilchprodukten erfolgt durch zugelassene Schulmilchlieferanten, bei denen es sich meist um Frischedienste und nicht um die in Hessen ansässigen Molkereien handelt.

Das Schulmilchbüro der Landesvereinigung Milch Hessen e.V. übernimmt die Aufgabe des zentralen Ansprechpartners und unterstützt hessenweit Schulen und Kindergärten, einen geeigneten Schulmilchlieferanten zu finden:

Landesvereinigung für Milch und Milcherzeugnisse Hessen e.V.
- Schulmilchbüro -
Tanja Lotz
Tel.: 06663 / 918185
e-mail: t.lotz(at)milchhessen.de

Wenn sich die Einrichtung für einen Schulmilchlieferanten ihrer Wahl entschieden hat, dann erhält sie von ihrem Lieferanten eine Verpflichtungserklärung für den Bezug vergünstigter Schulmilch. Diese Erklärung dient u.a. der Erfassung der in der Einrichtung gemeldeten Kinderzahl, dem Einholen von datenschutzrechtlichen Einverständniserklärungen und zeigt auf, welche Regelungen im Rahmen des EU-Schul(milch)programmes einzuhalten sind.

Nachdem der Schulmilchlieferant die von der Einrichtung ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium (RP) Gießen, eingereicht hat, kann die Schulmilchbelieferung starten. Die Einrichtung bestellt die gewünschten Schulmilchprodukte beim Lieferanten. Dieser kümmert sich um die Beantragung der EU-Beihilfe und gibt diese durch hessenweit beschränkte Höchstverkaufspreise an die Bildungseinrichtung und damit an die Kinder und Jugendlichen weiter. Der Schulmilchlieferant rechnet die Beihilfe mit dem Regierungspräsidium Gießen in Wetzlar, das in Hessen für die Abwicklung der Schulmilchbeihilfe zuständig ist, ab. Die Höchstverkaufspreise sind keine Festpreise, sie dürfen unterschritten, nicht aber überschritten werden. Der Höchstverkaufspreis stellt also den maximalen Betrag dar, der in der Bildungseinrichtung bei der Abgabe/beim Verkauf an die beihilfeberechtigten Kinder und Jugendliche verlangt werden darf. Die Höchstverkaufspreise sagen nichts darüber aus, zu welchem Preis die beihilfefähigen Milchprodukte vom Schulmilchlieferanten bezogen werden können. Die Einkaufspreise sind mit den einzelnen Schulmilchlieferanten abzusprechen.

Es ist auch möglich, den Schulmilchlieferanten zu wechseln. Ein Wechsel des Schulmilchlieferanten kann jederzeit erfolgen. Dabei darf es jedoch nicht zu Überschneidungen in der Belieferung kommen.

Was müssen Schulen / vorschulische Bildungseinrichtungen bei der Abgabe von Schulmilch beachten?
Schulen und vorschulische Bildungseinrichtungen, die am EU-Schul(milch)programm teilnehmen und ihren Kindern beihilfegestützte Schulmilchprodukte anbieten, müssen bei der Abgabe folgendes beachten:

  • Milch und Milcherzeugnisse dürfen nur an die Beihilfeberechtigten (Kinder/Jugendliche) abgegeben werden (die Verwendung als z.B. „Kaffeemilch“ ist nicht erlaubt.
  • Milch und Milcherzeugnisse dürfen nicht für die Zubereitung der üblichen Mahlzeiten verwendet werden.
  • Milch und Milcherzeugnisse dürfen nicht verwendet werden, um Erzeugnisse zu ersetzen, die Teil der üblichen, durch öffentliche und/oder private Einrichtungen finanziell geförderten Mahlzeiten sind.
  • Die in Hessen gültigen Höchstverkaufspreise für Milch und Milcherzeugnisse müssen als Obergrenze eingehalten werden und der Preis frei von Aufschlägen bleiben.
  • In Einrichtungen, bei denen die Schulmilch nicht im Verpflegungssatz oder Getränkegeld enthalten ist, muss ein Preisaushang oder ein Nachweis der Preisgestaltung erfolgen.
  • Um über die Rolle der Europäischen Union im Rahmen des Schulprogramms zu informieren, muss in allen teilnehmenden Einrichtungen ein entsprechendes Schulmilchposter dauerhaft und gut sichtbar am Haupteingang aufgehängt werden. Das Poster können die Einrichtungen von ihrem Schulmilchlieferanten oder beim Regierungspräsidium Gießen bekommen oder hier herunterladen.

Schulmilchposter A2 (4,3 MB)














Wie kommt die Schulmilch an den Schüler?

In der Schule ist zu klären, wer den Verkauf und die Bestellung von Schulmilch übernimmt, ob die Schulmilch klassenweise verteilt oder an einem Schulkiosk verkauft wird.

Verkaufs- und Lagerräume (Kühlgelegenheit) müssen eingerichtet bzw. bereitgestellt werden. Für Anschaffung und Leasing von Kühlgeräten, die für die Abgabe von beihilfegestützten Schulmilchprodukten genutzt werden, können Zuschüsse beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

Früher hat sich meist der Hausmeister einer Schule um den Schulmilchverkauf gekümmert. Das ist heute oft nicht mehr der Fall. Der Schulmilchverkauf lässt sich auch durch Lehrer, Eltern, Großeltern oder Fördervereine organisieren. In einigen Landkreisen gibt es Beschäftigungsgesellschaften, die die Bewirtschaftung eines Schulkiosks und damit den Schulmilchverkauf übernehmen können.

Insbesondere an weiterführenden Schulen ist der Verkauf durch die Schülervertretung (SV) oder Schüler-AGs (mit Unterstützung durch Lehrer / Eltern) eine Alternative zum klassischen Verkaufsmodell durch Hausmeister oder Kioskbetreiber. Der Verkauf durch Schüler sichert nicht nur das Schulmilchangebot, er bietet zudem weitere Vorteile: Die Schüler erhalten hierbei die Möglichkeit, sich Kenntnisse und Fertigkeiten z.B. in Rechnungswesen, Wirtschaftslehre oder Marketing in der Praxis anzueignen. Zudem werden die sozialen Kompetenzen durch Teamarbeit geschult und verbessert.

Wenn sich der tägliche Schulmilchverkauf wegen fehlendem Personal nicht realisieren lässt, ist zu überlegen, ob man Schulmilch nur an bestimmten Tagen in der Woche anbietet, beispielsweise als Milchtag immer montags und mittwochs. Zeitgemäße „Schulmilch-Bars“, die sich an der modernen Erlebnis-Gastronomie orientieren, oder „Milch-to-go“ (Milchautomaten) können dabei helfen, den Schulmilchverkauf attraktiver zu gestalten.

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