EU-SCHULPROGRAMM - TEIL MILCH
Zum Schuljahr 2017/2018 startete das neue Schul(milch)programm der Europäischen Union (EU). Über die Umsetzung des neuen EU-Schulprogramms entscheiden die jeweiligen Bundesländer. In Hessen gibt es mit der Neuauflage des Programms auch weiterhin für alle Schulen und vorschulische Bildungseinrichtungen die Möglichkeit, vergünstigt Milch(produkte) zu beziehen. Die EU stellt Zuschüsse bereit, damit Kindern und Jugendlichen Milch und bestimmte Milchprodukte günstig angeboten werden können.
Zukünftig werden neben den Milchprodukten auch Anschaffung bzw. Leasing von Kühlgeräten und bestimmte pädagogische Begleitmaßnahmen gefördert. So können Schulen und vorschulische Bildungseinrichtungen, die am EU-Schul(milch)programm teilnehmen und beihilfegestützte Milch(produkte) anbieten, beispielsweise die Übernahme der Fahrtkosten für einen Besuch auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Rahmen der Initiative „Bauernhof als Klassenzimmer“ beantragen. Ebenfalls förderfähig sind Kosten für Lebensmittel, die bei Aktionen der Landesvereinigung in Schulen und vorschulischen Bildungseinrichtungen eingesetzt werden.
Ziel ist, Kinder und Jugendliche für ein gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten zu sensibilisieren, ihnen die Landwirtschaft und die Vielfalt der landwirtschaftlichen Erzeugnisse wieder näherzubringen und ihre Alltagskompetenz zu stärken.
Die Beantragung der Fördermittel erfolgt beim Regierungspräsidium Gießen in Wetzlar, das in Hessen für die Beihilfenabrechnung zuständig ist.
Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum EU-Schulprogramm
Seite der Europäischen Kommission zum EU-Schulprogramm
Alle Antragsformulare für Fördermittel in Hessen finden Sie hier.
Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum EU-Schulprogramm
Seite der Europäischen Kommission zum EU-Schulprogramm
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