Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 eine Änderung der Tierschutz-Transportverordnung beschlossen. Erst nach der Notifikation durch die Bundesregierung und Rückmeldungvon Seiten der EU treten die Regelungen in Kraft. Nach Inkrafttreten bleibt 1 Jahr Übergangsfrist für notwendige Anpassungen im Betrieb.
Die wesentlichen Ergebnisse der Sitzung betreffen den Transport von Schlachttieren innerhalb Deutschlands und den Transport von Kälbern unter 28 Tagen.
Demnach dürfen Kälber zukünftig erst ab einem Alter von über 28 Tagen transportiert werden (bisher 14 Tage). Nach der endgültigen Notifizierung gilt zunächst eine Übergangsfrist von 1 Jahr, um den Betrieben die Möglichkeit zu geben, die betrieblichen Anpassungen vorzunehmen. Begründet wird die Maßnahme damit, dass Kälber erst ab der 4. Lebenswoche ein eigenes Immunsystem entwickeln. Nach 14 Tagen, dem aktuellen Transportalter von zumeist männlichen Kälbern, befinden sich die Kälber in einer sehr deutlichen Immunitätslücke, die bis zur 4. Lebenswoche anhalten kann, denn die mütterlichen Antikörper, die über das Kolostrum zugeführt wurden, verlieren zunehmend ihre Schutzwirkung. In dieser Immunitätslücke sind Kälber besonders anfällig für Krankheitserreger. Frühestens ab einem Alter von 4 Wochen hat sich das eigene Immunsystem soweit entwickelt, dass es hinreichend belastbar ist. Bis das Immunsystem des Kalbes vollständig ausgereift ist vergeht bis zu einem Jahr. Wenn demnächst alle Kälber bis zum Alter von ca. 4 Wochen im Betrieb gehalten werden müssen, hat das erhebliche Auswirkungen. Es werden ca. doppelt so viele Kälberstallplätze/Iglus benötigt, es müssen mehr Kälber länger getränkt und gefüttert werden, was sich auf die Ökonomie der Betriebe auswirken kann.
Neben den Herausforderungen, die in den Betrieben gemeistert werden müssen (mehr Platz (Baukosten?), mehr Arbeitszeit, höhere Futterkosten) müssen sich auch die nachgelagerten Bereiche anpassen. Bei den Transporten wird der Platzbedarf pro Tier größer, was ebenfalls wirtschaftliche Folgen haben wird. Insofern ist die Übergangszeit von 1 Jahr für alle Beteiligten dringend notwendig und die Zeit sollte sinnvoll genutzt werden.
Eine weitere Änderung in der Tierschutztransportverordnung betrifft den Transport von Schlachttieren innerhalb Deutschlands. Die Transportdauer darf höchstens viereinhalb Stunden dauern, wenn die Außentemperatur während der Transportzeit auf über 30 °C ansteigen könnte. Begründet wird diese Maßnahme damit, dass der Transport von Tieren bei über 30 Grad eine erhebliche Belastung für die Tiere bedeutet. Die Transporter sind nur mit Lüftungs- und Temperaturüberwachungssystemen ausgestattet, die bei über 30° C nicht für eine ausreichende Kühlung sorgen können. Insofern ist der Transport nicht tierschutzgerecht. Die bisherige Regelung bezieht sich nur auf die Innentemperatur der Fahrzeuge, ohne eine Temperaturobergrenze zu definieren. Generell ist die stärkere Beachtung der Außentemperatur für die Landwirte und Transporteure eher positiv zu bewerten, weil nun ein definierter Wert zugrunde gelegt werden kann, der einfacher zu messen ist, als die Fahrzeuginnentemperatur.
Keine Mehrheit im Plenum gab es für ein generelles Transportverbot in 17 Nicht EU Länder (Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgisistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Usbekistan).
LV / Innovationsteam Milch 06.07.2021