Überarbeitete Version des QM-Standards ab 1. Oktober 2024
- Tierart/Tierkategorie
- Futtermittelart/-bezeichnung
- Hinweis auf Einhaltung der QM-Milch-Kriterien
Im Rahmen der Bestellung bzw. einer dauerhaft gültigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Milcherzeuger und Futtermittelunternehmen/-händler gibt der Milcherzeuger außerdem sein Einverständnis zur Weitergabe der VVVO-Nummer im Rahmen des Ereignis- und Krisenmanagements.
Grund für die Anpassung ist die neue QM-Futtermittelvereinbarung, welche am 1. Januar 2024 mit einer Übergangsfrist in Kraft getreten ist und eine Verbesserung des Kontroll- und Warnsystems im Ereignisfall darstellt. Die QM-Futtermittelvereinbarung ist zu finden unter:
https://qm-milch.de/futtermittelsicherheit/
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Kategorie Arzneimittel. Milcherzeuger nehmen am staatlichen Antibiotikamonitoring (HIT/TAM-Datenbank) nach dem Tierarzneimittelgesetz teil und müssen demnach einen Vergleich mit den jährlich durch das BVL veröffentlichten Kennzahlen vornehmen. Aufgrund der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes, welche am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, umfasst die Meldung der Antibiotikaanwendungen im Rahmen der Verbrauchsmengenerfassung nun auch Milchkühe.
Ferner wurde mit Blick auf die Anhebung des gesetzlich vorgegebenen Mindesttransportalters von Kälbern das entsprechende Kriterium zur Kälberhaltung angepasst. Einher geht die Aktualisierung des QM-Standards außerdem mit kleineren redaktionellen Anpassungen.
Der neue QM-Standard incl. einer Revisionsübersicht sowie das dazugehörige Handbuch für Milcherzeuger ist ab sofort hier veröffentlicht:
https://qm-milch.de/qm-standard-2/
Quelle: QM-Milch e.V.
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