Das ist bei der Abgabe von Vorzugsmilch anders: Betriebe, die ihre Rohmilch unter der Bezeichnung Vorzugsmilch verkaufen wollen, unterliegen besonders strengen Vorschriften hinsichtlich Tiergesundheit, Personal, Stallungen und Milchqualität. So sind beispielsweise monatliche mikrobiologische Kontrollen erforderlich. Außerdem benötigen die Betriebe eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Rohmilch kann mit Krankheitserregern wir Campylobacter oder EHEC verunreinigt sein. Diese Bakterien lösen Infektionen aus, die zu schweren gesundheitlichen Schäden führen können. Einen ausreichenden Schutz vor diesen krankmachenden Keimen in der Milch garantiert nur die Erhitzung. Durch ein ausreichendes Erhitzen der Milch, z.B. durch Pasteurisieren, Ultrahocherhitzen oder Abkochen, werden möglicherweise vorhandene Krankheitserreger abgetötet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt daher, Rohmilch vor dem Verzehr immer abzukochen. Vor allem Kinder, Schwangere, ältere und kranke Menschen sollten auf den Verzehr von Rohmilch und Rohmilchprodukten verzichten.
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Hessische Milch- & Käsestraße
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