Neues Verpackungsgesetz - Registrierungspflicht für alle
Die kostenlose Registrierung im Verpackungsregister ist seit Ende August möglich. Ab 2019 soll die öffentlich zugängliche Datenbank für mehr Transparenz sorgen.
Milchautomatenbetreiber, die Milchflaschen direkt an den privaten
Endverbraucher abgeben, müssen diese bei bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registireren lassen. Der Letztvertreiber
("Milchautomat") kann von seinem Lieferanten verlangen, dass dieser die
Systembeteiligung für die Flaschen übernimmt. Bei den Milchflaschen am automaten handelt es zwar um Flaschen, die mehrfach benutzt werden können, jedoch nicht um Mehrwegflaschen (die von der Registrierung ausgenommen wären), da hier u.a. der Anreiz zur Rückgabe nicht erfüllt ist.
Weitere Informationen finden Sie beim
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