Die öffentlich zugängliche Datenbank soll für mehr Transparenz sorgen.
Milchautomatenbetreiber, die Milchflaschen direkt an den privaten Endverbraucher abgeben, müssen diese bei bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registieren lassen. Der Letztvertreiber ("Milchautomat") kann von seinem Lieferanten verlangen, dass dieser die Systembeteiligung für die Flaschen übernimmt. Bei den Milchflaschen am Automaten handelt es zwar um Flaschen, die mehrfach benutzt werden können, jedoch nicht um Mehrwegflaschen (die von der Registrierung ausgenommen wären), da hier u.a. der Anreiz zur Rückgabe nicht erfüllt ist.
Pfandpflicht für Einwegkunststoffflaschen ab dem 01.01.2024
Zum 01.01.2024 wurde die Pfandpflicht erneut erweitert: Auch für Milch- und Milchmischgetränke, die einen Milchanteil von mind. 50 % haben und in Einwegkunststoffflaschen zwischen 0,1 und 3 Liter verkauft werden, wird ein Einwegpfand in Höhe von 25 Cent erhoben.
Weitere Informationen finden Sie beim