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Was ist bei Anschaffung, Aufstellung und Betrieb eines Milchautomaten zu beachten?
Angesichts niedriger Erzeugerpreise überlegen viele Milchviehhalter, einen Milchautomaten auf dem eigenen Hof aufzustellen. Doch was ist bei Anschaffung, Aufstellung und Betrieb eines Milchautomaten zu beachten?

Um zu erkennen, ob ein Milchautomat sich für den eigenen Betrieb rechnet, ist eine individuelle Erstberatung und Standortanalyse, die vom LLH-Beraterteam Erwerbskombinationen angeboten wird, auf jeden Fall zu empfehlen. Gleiches gilt für die Hygienestandards auf dem Betrieb. Hier stehen die Milchtierärzte des Regierungspräsidium Gießen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Grundsätzlich sollten sich Milcherzeuger, die Rohmilch direkt an Verbraucher abgeben, bewusst sein, dass dies Risiken bergen kann. Rohmilch enthält eine unvermeidbare Keimflora, die vom Tier oder aus der Stallumgebung stammt und in der sich auch krankmachende Keime befinden können. Die größte Gefahr geht von unsachgemäßer Euterreinigung während und nach dem Melkprozess aus. Daher sollten besonders folgende Bereiche beachtet werden:

• Stallhygiene, Tiergesundheit und Tiersauberkeit
• Melkhygiene und technischer Zustand der Melkanlage
• Hygiene beim Umfüllen und Transport der Milch
• Durchgehende Kühlung ≤ 6,0°C

Was ist im Vorfeld zu bedenken? Wer muss informiert werden?

Die Rohmilchabgabe muss beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Bereits im Planungsstadium sollte mit dem Amt über die Hygieneanforderungen vom Milchtank bis zum Automaten gesprochen werden.

Hessische Eichdirektion: Der Milchautomat muss innerhalb von sechs Wochen nach der Inbetriebnahme angezeigt und im laufenden Betrieb regelmäßig geeicht werden. Die Eichfrist beträgt zwei Jahre.
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Berufsgenossenschaft: Betriebshaftpflicht entsprechend erweitern

Bauamt: bei Wasser- und/oder Stromanschluss, Bau einer „Milchhütte“

Gebäudeversicherung: Absicherung der „Milchhütte“ gegen Feuer, Sturm usw. klären

spezielle Automaten-Versicherung: evtl. gegen Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, unsachgemäßes Bedienen, Feuer, Ausfall, usw.

Molkerei: Milch-Liefervertrag überprüfen: Ist Reduzierung der Liefermenge bzw. der Milchverkauf an Andere gestattet?

Gesundheitsamt: Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz für alle Personen, die den Milchautomaten befüllen und reinigen

Hessen Mobil / Straßenbauamt: Je nach Art und Ort der Beschilderung

Abteilung „Landwirtschaft“ des  Landkreises: Förderungsmöglichkeiten abklären

Das Aufstellen eines Milchautomaten erfordert keine Gewerbeanmeldung.

Bei der Namensgebung beachten: „Milchtankstelle“ und "Milchzapfstelle" sind beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt und dürfen nur mit Einverständnis des Markeninhabers verwendet werden (kostenpflichtig).
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Sofern Verpackungen (Milchflaschen) direkt an den privaten Endverbraucher abgegeben werden, handelt es sich bei den Milchflaschen um Serviceverpackungen, die bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registirert werden müssen.


Was ist bei der Aufstellung zu bedenken?

Aufstellung muss auf dem Betriebsgelände, an dem die Milcherzeugung stattfindet, erfolgen - von Vorteil ist eine verkehrsgünstige Hoflage.

Überdachter Aufstellort (Milchhütte, Vordach) schützt Automaten und Kunden vor „Wind und Wetter“.

Ausreichende Wärmedämmung, um Frostfreiheit im Winter bzw. Schutz vor Überhitzung im Sommer zu gewährleisten (Herstellerangaben beachten).

Aufstellung im Blickfeld des Betreibers erleichtert Kommunikation mit den Kunden und ermöglicht gewisse Kontrolle.

Schädliche Umwelteinflüsse (Sonneneinstrahlung, Staubeintrag, Verschmutzung durch Tiere und Ungeziefer) vermeiden.

Stichwort 'Hygiene'

Hygiene-Konzept und Eigenkontroll-System einführen.
Sinnvoll ist die Untersuchung der Keimzahl der Automatenmilch
durch den Zapfhahn mindestens einmal pro Monat. Gibt es keine oder nur geringfügige Untereschiede zur Tankmilch, sind Kühlung und tägliche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sachgerecht erfolgt. Das Labor des Hessischen Verbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) bietet diese Untersuchung für ein kleines Entgeld in Form von Sonderproben an.
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Wo kann ich mich informieren? Wer bietet Beratung an?

Das LLH-Fachgebiet „Erwerbskombinationen“ bietet im Rahmen einer Erstberatung Informationen zum Automatenkauf, zur Aufstellung und zur Steigerung des Milchverkaufs sowie zu den arbeitswirtschaftlichen Erfordernissen. Darüber hinaus kann eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung - mit Varianten von Verkaufsmenge und -preis und unterschiedliche Milchauszahlungspreise - erstellt werden.
LLH Beratungsteam: Erwerbskombinationen
Fachgebietsleitung: Sigrun Krauch, LLH Wächtersbach, Tel.: 06053 / 70 690 77 Beratungskräfte:
Luisa Reith, LLH Alsfeld, Tel.: 06631/786 142
Franziska Böhm, LLH Marburg, Tel.:  0151/1425 6543
Elisa Möbs, LLH Wetzlar, Tel.: 0151/294 0090
Juliane Kuhlmann, LLH Griesheim, Tel.: 0151/11174697

Hilfestellung bei Fragen rund um die Eutergesundheit und Melkhygiene (von der Kuh bis in den Milchtank) bieten die Milchtierärzte des Regierungspräsidium Gießen (Qualitätssicherung Milch).
Milchtierärzte des Regierungspräsidiums Gießen Dezernates 51.2
Schanzenfeldstr. 8, Gebäude B 10, 35578 Wetzlar
Dr. Friederike Reinecke, Tel.: 0151 / 11323453
Dr. Irene Noll, Tel.: 0151 / 15189571
Dr. Rainer Schäfer, Tel.: 0173 / 675012

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